Todesfall

Sie haben – plötzlich und unerwartet oder nach langer Krankheit – einen lieben Menschen verloren?

Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und begleiten Sie in der Zeit des Abschiednehmens. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Gestaltung des Abschieds zu besprechen und auch dann, wenn wir Sie in dieser Zeit durch ein Gespräch, ein Gebet oder ein gemeinsames Ritual unterstützen können.

Bei einem Todesfall in der Gemeinde Reiden (inkl. Langnau und Richenthal) oder in Wikon nehmen Sie bitte zuerst mit dem Zivilstandsamt der Gemeinde Kontakt auf. Dabei kann auch der Termin für den Abschiedsgottesdienst und die Beisetzung auf dem Friedhof vereinbart werden.

 

Kontakt

Bestattungswesen
Grossmatte 1
6260 Reiden
062 749 00 60

Todesfall Bestattungswesen

 

Für die ersten Schritte nach einem Todesfall bietet das Merkblatt der Gemeinde Wikon eine gute Hilfestellung:

Was tun bei einem Todesfall?

Bitte melden Sie sich beim Pfarramt, um einen Termin für den Beerdigungs-Gottesdienst zu vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch mit unseren Seelsorger:innen wird der Ablauf des Gottesdienstes besprochen.

 

Todesfälle müssen auch auf dem Zivilstandsamt der Wohngemeinde gemeldet werden.

 

Für die ersten Schritte nach einem Todesfall bietet das Merkblatt der Gemeinde Pfaffnau eine gute Hilfestellung:

 Todesfall in der Familie (Leitfaden für Hinterbliebene)

 

Friedhof und Totenkapelle Pfaffnau

Für das Friedhofswesen und die Totenkapelle ist die Bauverwaltung Pfaffnau zuständig (Dorfstrasse 20, Telefon 062 747 30 90). Der Schlüssel für die Totenkapelle ist ebenfalls bei der Bauverwaltung deponiert.

Ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende melden Sie sich betreffend des Schlüssels bei den Sakristaninnen Angelika Erni oder Marie-Theres Schwizer.

Abschiedsgottesdient und Beerdigung

Für die Gestaltung des Abschiedsgottesdienstes und der Beerdigung kennen wir verschiedene Formen. Ein Trauergottesdienst kann mit einer Heiligen Messe oder einer Kommunionfeier verbunden sein oder als Wortgottesdienst gefeiert werden. Im persönlichen Gespräch fragen wir nach Ihren Anliegen und persönlichen Vorstellungen. Am Abend vor der Beerdigung kann auf Wunsch auch ein Sterbegebet gehalten werden. Darin gedenken wir des verstorbenen Menschen und empfehlen ihn der Liebe Gottes.

 

Dreissigster

Ungefähr 30 Tage nach dem Tod kann in einem Gottesdienst des verstorbenen Menschen gedacht werden. Dies gibt weiteren Bekannten Gelegenheit, an einer Feier teilzunehmen. Der Dreissigste findet im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes statt.

 

Jahresgedächtnis

Ungefähr zur Zeit des Todestages treffen sich die Angehörigen jährlich zu einem Gottesdienst. Für diesen Brauch gibt es zwei Möglichkeiten. Sie sprechen den Termin jährlich mit dem Pfarramt ab, oder Sie schliessen eine «Jahrzeit»-Stiftung über die Dauer von 10, 20 oder 25 Jahren ab. Ihr Wohnortspfarramt berät Sie gerne.

 

Und die Zeit danach?

Auch nach der intensiven Phase rund um die Beerdigung sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie, damit Sie Lichtblicke und Spuren finden, die Sie stärken auf dem Weg von der Trauer zur Hoffnung.

 

Ihre Ansprechpersonen

Trost spüren

Ich danke

für die stummen Gesten,

die stille Umarmung,

die spontane Hilfe,

den liebevollen Blick,

die persönlichen Worte,

den festen Händedruck,

das wortlose Anteilnehmen.

Sie können mir die Trauer nicht nehmen,

aber sie geben mir Trost.

(Max Feigenwinter)