Regionaler Kirchenrat

Der regionale Kirchenrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der Kirchenräte im Pastoralraum (wovon eines der Präsident bzw. die Präsidentin des jeweiligen Kirchenrates sein muss) und der Leitung des Pastoralraumes. Er tritt mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf zusammen.

Aufgaben des regionalen Kirchenrates

 

  • Vertretung des Pastoralraumes nach aussen, sofern es um staatskirchenrechtliche Fragen geht
  • Vorberatung aller den Pastoralraum betreffenden Vorlagen im Kompetenzbereich der Kirchgemeinden
  • Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte
  • Festlegung der Traktandenliste für die Versammlung der Gesamtkirchenräte
  • Genehmigung des Pastoralraumbudgets
  • Überprüfung der jährlichen Abrechnung
  • Jährliche Überprüfung der Kostenaufteilung