Der regionale Kirchenrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der Kirchenräte im Pastoralraum (wovon eines der Präsident bzw. die Präsidentin des jeweiligen Kirchenrates sein muss) und der Leitung des Pastoralraumes. Er tritt mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf zusammen.
Aufgaben des regionalen Kirchenrates
Vertretung des Pastoralraumes nach aussen, sofern es um staatskirchenrechtliche Fragen geht
Vorberatung aller den Pastoralraum betreffenden Vorlagen im Kompetenzbereich der Kirchgemeinden
Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte
Festlegung der Traktandenliste für die Versammlung der Gesamtkirchenräte
Genehmigung des Pastoralraumbudgets
Überprüfung der jährlichen Abrechnung
Jährliche Überprüfung der Kostenaufteilung
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